- Verhaltenskodex
- Feststellung der persönlichen Eignung
- Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen
- Beschwerdewege
- Aus- und Fortbildung
- Maßnahmen zur Stärkung Minderjähriger.
Das Qualitätsmanagement dient dazu, die Wirksamkeit dieser Abläufe und Regelungen im Sinne der im Vorwort genannten Ziele feststellen zu können.
Alle Abläufe und Vorgaben werden zwei Jahre nach Inkrafttreten des Schutzkonzeptes und danach alle fünf Jahre überprüft. Nach einem Vorfall oder bei Strukturveränderungen erfolgt eine unmittelbare Überprüfung anhand folgender Fragestellungen:
- Werden die Abläufe tatsächlich durchgeführt?
- Werden die Regelungen eingehalten?
- Erfolgen die notwendigen Dokumentationen?
- Wie erfolgte die Bearbeitung konkreter Fälle?
- Sind alle Dokumente auf dem aktuellen Stand?
- Gibt es Rückmeldungen?
- Was muss verbessert werden?
Die Überprüfung erfolgt durch die Präventionsfachkraft der Pfarrei. Ihr wird dazu die notwendige Akten- und Dateneinsicht gewährt. Anhand der genannten Fragen erstellen die Präventionsfachkräfte einen Bericht, der dem im folgenden Absatz beschriebenen Präventionsausschuss vorgelegt und dort beraten wird.
Die Aushänge, die in den Räumen der Pfarrei bereitgestellten Dokumente und die Inhalte der Homepage werden regelmäßig von den Präventionsfachkräften überprüft, aktualisiert und ergänzt.
Präventionsausschuss
Der Kirchenvorstand richtet einen Präventionsausschuss als freiwilligen Ausschuss gemäß Art. 2 § 3 der Geschäftsanweisung für die Kirchenvorstände ein. Dem Präventionsausschuss sollen mindestens folgende Personen angehören: Der Leitende Pfarrer, ein weiteres Mitglied des Kirchenvorstandes, ein Mitglied des Pfarreirates, ein Mitglied der Fachgruppe Jugend, die Kita-Verbundleitung, eine Leitung der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die Präventionsfachkräfte.
Der Präventionsausschuss übernimmt die Aufgabe, dieses Konzept zu evaluieren und weiterzuentwickeln und dem Kirchenvorstand ggf. Änderungen vorzuschlagen.