Dieses Schutzkonzept gilt für alle Einrichtungen und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kinder- und Jugendkatechese in der Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinde Sankt Mauritz in Münster. Es gilt außerdem für alle externen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, die in Räumen der Kirchengemeinde stattfinden.
Für katholische Kinder- und Jugendverbände oder externe Veranstalter gelten alternativ eigene Schutzkonzepte nach dem Bundeskinderschutzgesetz bzw. der Präventionsordnung des Bistums Münster.
Die externen Nutzer der Räume und Einrichtungen unserer Pfarrei müssen ein eigenes Schutzkonzept vorlegen und dessen Einhaltung schriftlich bestätigen. Falls kein eigenes Schutzkonzept vorliegt, sind sie verpflichtet, unser Schutzkonzept anzuwenden. (Siehe Anhang: Anlage zum Mietvertrag für Räume der Katholischen Kirchengemeinde)