Die Kirchengemeinde trägt die Verantwortung dafür, dass nur Mitarbeiter*innen mit der Betreuung, Begleitung und Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen betraut werden, die sowohl über die erforderliche fachliche als auch über eine persönliche Eignung verfügen. Bei der Auswahl, Einstellung und Begleitung von ehrenamtlich und hauptberuflich Tätigen ist diese Eignung zu überprüfen. Sie ist eine wesentliche Aufgabe der Personalführung.
Die Prävention sexualisierter Gewalt wird in Bewerbungs- und Personalgesprächen thematisiert. Alle haupt-, ehrenamtlich und nebenberuflich tätigen Personen sowie Honorarkräfte, die in unserer Pfarrei mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden entsprechend geschult.
Erweitertes Führungszeugnis, Selbstauskunftserklärung und Verhaltenskodex
In gar keinem Fall dürfen Personen eingesetzt werden, wenn sie rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§ 2 Abs. 2 und 3 PrävO) verurteilt sind oder durch weitere sexualbezogene Straftaten auffällig geworden sind. Aus diesem Grund ist die Pfarrei Sankt Mauritz ist verpflichtet, von ehrenamtlich und hauptberuflich regelmäßig in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen alle fünf Jahre das Erweiterte Führungszeugnis einzusehen (§ 5 PrävO). Das Führungszeugnis werden von der zuständigen Personen eingesehen. Die Einsichtnahme wird dokumentiert; anschließend wird das Führungszeugnis zurückgegeben, ohne vorher eine Kopie anzufertigen. Darüber hinaus müssen alle hauptberuflich Tätigen einmalig eine Selbstauskunftserklärung gemäß § 2 Abs. 7 PrävO (Anhang) verbunden mit dem für die Pfarrei Sankt Mauritz festgelegten Verhaltenskodex unterschreiben.
Für die ehrenamtlich Tätigen wird die „Empfehlung zur Einordnung ehrenamtlicher Tätigkeiten hinsichtlich der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses“ angewandt (Anhang). Das erweiterte Führungszeugnis wird im Bürgerbüro der Stadt beantragt. Es ist für ehrenamtlich Tätige kostenlos, wenn sie eine entsprechende Bescheinigung des Pfarrbüros vorlegen. Die ehrenamtlich Tätigen, die ein Führungszeugnis vorlegen müssen, sind darüber hinaus verpflichtet, den Verhaltenskodex zu unterschreiben.
Ehrenamtlich Tätige
Die Verantwortung für den Einsatz von ehrenamtlich Tätigen liegt zunächst beim Kirchenvorstand. Er delegiert die Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung an die leitenden Verantwortlichen der Gruppierungen der Pfarrei.
Vor Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit muss ein Gespräch geführt werden, in dem auch die Prävention zum Schutz vor sexualisierter Gewalt thematisiert und auf die persönlichen Verpflichtungen entsprechend diesem Konzept hingewiesen wird. Ehrenamtliche Verantwortliche werden bei Bedarf von hauptberuflichen Mitarbeiter*innen unterstützt.
Hauptberuflich Tätige
Zu den hauptberuflich Tätigen zählen die Mitglieder des Seelsorgeteams, die beim Bistum Münster angestellt sind, weitere pastorale Mitarbeiter*innen im Bistum Münster, die neben ihrer Hauptaufgabe eine Tätigkeit in der Pfarrei übernommen haben, pastorale Mitarbeiter*innen im Ruhestand, alle haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter*innen der Kirchengemeinde Sankt Mauritz und alle auf Honorarbasis tätigen Personen.
Für die Personalauswahl, Einstellung und Personalführung sind die jeweiligen Dienstvorgesetzten, bzw. der Personalausschuss, der Ausschuss für die Kindertageseinrichtungen oder der Kirchenvorstand selbst zuständig. Sie sind auch für die Vermittlung der Inhalte des Schutzkonzeptes im Rahmen der Personalführung verantwortlich. Durch eine unmissverständliche Verdeutlichung des Präventionsanliegens sollen potentielle Täter*innen abgeschreckt werden.
Zuständigkeiten
Die Einsichtnahme in die Führungszeugnisse, die Überprüfung der Teilnahme an der Präventionsschulung sowie die Entgegennahme der unterzeichneten Selbstauskunftserklärung bzw. des Verhaltenskodexes ist für die Mitarbeitenden in den verschiedenen Bereichen wie folgt geregelt:
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Für die ehrenamtlich Tätigen erfolgt die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse direkt bei Beginn der Tätigkeit bzw. zu zwei im Jahr festgelegten Terminen in der Regel im März und September für alle bis zu diesem Zeitpunkt neuen ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen.
Die zuständigen Kirchortkoordinator*innen bzw. die für den jeweiligen Arbeitsbereich zuständigen hauptberufliche Mitarbeiter*innen aktualisieren anhand einer vom Pfarrbüro zu erstellenden Liste die in den einzelnen Bereichen tätigen Mitarbeiter*innen, nehmen Einsicht in die Führungszeugnisse und halten die Teilnahme an den jeweils notwendigen Schulungen nach.