Die Präventionsordnung des Bistums Münster sieht vor, dass alle Menschen, die in kirchlichen Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, in regelmäßigen Abständen Präventionsschulungen besuchen müssen. Die Schulungen sind wichtig, da viele Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auch deshalb geschehen konnten, weil die Menschen im Umfeld kein genaues Wissen über diese lange Zeit totgeschwiegene Form von Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen hatten und weil kein Bewusstsein dafür vorhanden war. Es fehlte vielfach auch aus falsch verstandener Scham an einer Sprachfähigkeit und Handlungssicherheit zu diesem Thema.
Die Inhalte der Präventionsschulungen sind:
- Vermittlung von rechtlichem und fachlichem (Basis-)Wissen zum Thema Kindeswohlgefährdung, speziell zu sexualisierter Gewalt.
- Sensibilisierung für Gefährdungsmomente, Hinweise und begünstigende Situationen für sexualisierte Gewalt.
- Kennenlernen der Bedeutung von Macht bei der Ausübung von sexualisierter Gewalt.
- Lernen von selbstreflektiertem, fachlich adäquatem, respektvollem und wertschätzendem Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen.
- Kennenlernen der (institutionellen) Präventionsmaßnahmen.
- Handlungsfähig werden bei Übergriffen, Verdachtsfällen und Grenzverletzungen.
- Kennenlernen von Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten.
Folgende Schulungen sind im Bereich der Pastoral zu absolvieren (vgl. Kirchl. Amtsblatt Münster 2014 Nr. 9):
- Intensivschulung von 12 Zeitstunden – regelmäßiger, täglicher oder mehrmals wöchentlicher Kontakt mit Schutzbefohlenen,
- Basisschulung von 6 Zeitstunden – regelmäßiger Kontakt ab 3 Monaten oder kurzzeitiger Kontakt mit Übernachtung,
- Information über das Schutzkonzept (3 Zeitstunden, auch aufgeteilt möglich) – Personen mit sporadischem oder punktuellem Kontakt im Rahmen von Gruppen (keine Einzelbegegnung).
Die hauptamtlichen Seelsorger*innen nehmen von Seiten des Bistums an der Intensivschulung teil.
Mitarbeiter*innen der Pfarrei in den Pfarrbüros, die Kirchenmusiker*innen, die Küster*innen und die im Personalbereich tätigen Kirchenvorstandsmitglieder nehmen an der Basisschulung teil, die z.B. auf Ebene des Stadtdekanats durch das Haus der Familie durchgeführt werden.
Mitarbeiter*innen der Kitas werden über den Diözesan-Caritasverband mit der notwendigen 12-Stunden-Schulung geschult.
Hauptberufliche Mitarbeiter*innen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden vom Bistum Münster geschult.
Honorarkräfte nehmen an einer Basisschulung teil.
Jugendgruppenleiter erhalten die Basisschulung im Rahmen ihres Gruppenleitergrundkurses (Anbieter: z.B. Regionalbüros oder BDKJ-Mitgliedsverbände).
Mitarbeiter im Rahmen eines Praktikums (z.B. Kita, OKJA) und FSJler benötigen mindestens die Basisschulung. Die Schulung ist je nach Einsatzort zu regeln.
Ehrenamtlich Tätige mit pädagogischer, therapeutischer, betreuender, beaufsichtigender, pflegender oder seelsorgerischer Tätigkeit:
- Aufsichtspersonen bei Übernachtungsaktionen mit Kindern und Jugendlichen (Erstkommunion, Firmung, Kindergarten, Messdienerarbeit o.ä.) benötigen die Basisschulung.
- Mitarbeitende z.B. bei Gruppenstunden der Erstkommunion, der Kinderkirche, der Bücherei sowie Engagierte bei Veranstaltungen der Pfarrei, an denen Schutzbefohlene teilnehmen, benötigen die Information über das Schutzkonzept.
- Bei einmaligen Übernachtungsaktionen im Rahmen der Erstkommunion oder Firmung genügt es, wenn für jeweils zehn Kinder oder Jugendliche eine Aufsichtsperson mindestens eine Basisschulung absolviert hat. Die weiteren Aufsichtspersonen müssen mindestens an einer Information über das Schutzkonzept teilgenommen haben.
Die Präventionsfachkraft ist in Zusammenarbeit mit den hauptberuflich Tätigen dafür zuständig, dass die in der Pfarrei notwendigen Schulungen regelmäßig angeboten werden.