Am Samstag, 6. und Sonntag, 7. November 2021 werden im gesamten Bistum Münster und damit auch in unserer Pfarrei Sankt Mauritz in Münster die Hälfte der Mitglieder des Kirchenvorstands und der Pfarreirat neu gewählt.
Das Wahlrecht ist eine Form der basisdemokratischen Mitbestimmung. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gestalten Sie Kirche und Pfarrei dadurch mit.
Briefwahl
Für beide Wahlen kann bis zum Mittwoch, 3. November in den Pfarrbüros Briefwahl beantragt werden.
Öffnungszeiten der Wahllokale:
Samstag, 6. November 2021
16.15 – 18.15 Uhr im Pfarrer-Eltrop-Heim
17.00 – 19.00 Uhr im Pfarrheim an der Piuskirche
17.00 – 19.45 Uhr im Konradhaus
18.30 – 20.30 Uhr im Pfarrheim an der Mauritzkirche
Sonntag, 7. November 2021
09.15 – 11.15 Uhr im Pfarrheim an der Margaretakirche
09.30 – 11.30 Uhr im Pfarrheim an der Mauritzkirche
11.00 – 13.00 Uhr im Pfarrer-Eltrop-Heim
11.00 – 13.00 Uhr in der Kita St. Erpho
17.15 – 18.00 Uhr im Pfarrheim an der Mauritzkirche
Kirchenvorstandswahl
Der Kirchenvorstand ist das vermögensverwaltende Organ der Kirchengemeinde. Er verwaltet die Finanzen, trifft Entscheidungen über Bauvorhaben, den Betrieb von Einrichtungen, z.B. Kitas, und über das Personal der Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand ermöglicht und sichert damit die Seelsorge.
Im Kirchenvorstand verbleibende Mitglieder:
- Georg Altrogge
- Barbara Brandherm
- Wolfgang Buskühl
- Dr. Ansgar Felden
- Dr. Elisabeth Hemfort
- Dr. Michael Oelck
- Prof. Dr. Petra Pohlmann
- Martin Schulze-König
Neu gewählt werden 8 Mitglieder. Der leitende Pfarrer ist geborenes Mitglied und Vorsitzender. Wahlberechtigt sind katholische Gemeindemitglieder ab 18 Jahre, die seit mindestens einem Jahr am Ort der Pfarrei wohnen und in die Wählerliste eingetragen sind.
Eine Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchenvorstand finden Sie [hier]
Pfarreiratswahl
Der Pfarreirat ist das Gremium der pastoralen Mitverantwortung in der Pfarrei. Den Pfarreirat werden sieben Personen bilden: Jeder der fünf Kirchorte unserer Pfarrei wird durch eine Person vertreten. Hinzu kommen der Leitende Pfarrer und ein Kirchenvorstandsmitglied. Die oder der Gewählte ist Mitglied des Ortsgemeinderats am jeweiligen Kirchort. Das soll sicherstellen, dass die Anliegen aus allen Kirchorten im Pfarreirat berücksichtigt werden.
Durch die Verkleinerung soll der Pfarreirat eine Art Koordinationsgremium werden, in dem abgestimmt wird, was mehr als einen Kirchort betrifft. Die Gestaltung des Gemeindelebens liegt vor allem beim Ortsgemeinderat. Für die Ortsgemeinderäte können sich – wie bisher auch – alle Personen melden, die sich am Kirchort engagieren möchten.
Wahlberechtigt ist, wer am 7. November 2021 das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wahlberechtigte mit Wohnsitz innerhalb der Pfarrei können in jedem Wahllokal ihre Stimme abgeben, unabhängig davon zu welchem Kirchort sie gehören.
Diejenigen, die nicht auf unserem Pfarrgebiet wohnen, aber bei uns in die Wählerliste aufgenommen werden möchten, können dieses formlos bis Mittwoch, 3. November beim Wahlausschuss, St.-Mauritz-Freiheit 25, 48145 Münster beantragen.
In unserer Pfarrei sind 5 Mitglieder in den Pfarreirat zu wählen. Jede Wählerin und jeder Wähler kann bis zu 5 Kandidaten ankreuzen. Die Stimmen können auf alle Wahlbezirke verteilt werden, pro Kandidat ist aber nur eine Stimme möglich. Der/die Kandidat*in mit den meisten Stimmen in ihrem/seinem Wahlbezirk ist in den Pfarreirat gewählt.
Eine Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Pfarreirat finden Sie [hier]