Ab dem 2. November 2020 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung mit großen Einschränkungen für das öffentliche Leben und den privaten Bereich. Sobald Handlungsanweisungen des Bischöflichen Generalvikariates für die Kirchengemeinden vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.
Umso mehr ist die Kreativität zu bewundern, mit der in diesen Wochen Aktivitäten entwickelt werden, mit denen Gemeindeleben trotz Abstand erfüllend und spaßig sein kann.
Von "Normalbetrieb" können wir längst noch nicht sprechen. Die Regeln für Veranstaltungen in unseren Räumen sind andere, als die im privaten Bereich. Letztlich kann nur das stattfinden, was der Kirchenvorstand in die verantwortungsvollen Hände der Gruppenleitungen geben kann.
Als Grundlage für die Arbeit hat der Kirchenvorstand daher Hygieneregeln verabschiedet, die verbindlich für alle Aktivitäten sind.