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Termine

Engagiert und verantwortungsvoll - Wahlen zum Kirchenvorstand

Am 7. und 8. November 2015 finden im Bistum Münster Kirchenvorstandswahlen statt. Damit endet in unserer Pfarrei die Arbeit des Verwaltungsausschusses, der mit der Pfarreigründung als vom Bischof berufenes Gremium analog zu den Aufgaben des Kirchenvorstands berufen wurde. Aufgrund der nun wieder durch Wahl bestimmten Mitglieder erhält das Verwaltungsgremium der Pfarrei wieder den Namen Kirchenvorstand. 

Gut die Hälfte der jetzigen Mitglieder des Verwaltungsausschusses stellt sich zur Wahl. Ein gutes Zeichen der Kontinuität und des Wissenstransfers. Einige Gemeindemitglieder stellen sich auch erstmals zur Wahl. Das ist erfreulich. Doch noch werden weitere Kandidatinnen und Kandidaten gesucht, v.a. mit Fachkenntnis in den Bereichen Personal und Architektur. Bitte melden Sie sich bei Interesse oder dem Wunsch nach weiteren Informationen im Pfarrbüro. Kandidatinnen und Kandidaten müssen seit einem Jahr ihren Wohnsitz in der Pfarrei Sankt Mauritz haben und am Wahltag mindestens 21 Jahre alt sein.

Eine Wahlberechtigung haben nur Gemeindemitglieder mit Wohnsitz innerhalb der Pfarrei. Im Gegensatz zur Wahl des Pfarreirats ist kein Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis möglich. Gewählt wird laut Wahlordnung des Bistums im Gesamten der Pfarrei. Die Möglichkeit einer Wahl nach Wahlbezirken (z.B. Kirchorten) besteht nicht. Gewählt werden 16 Damen und Herren.

 

WAS MACHT DER KIRCHENVORSTAND?

Der Kirchenvorstand ist das vermögensverwaltende Organ der Kirchengemeinde. Er trifft, unter Zuarbeit vom Verwaltungsreferenten, Entscheidungen beispielsweise über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeitern, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Handwerkern. Er schafft damit die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche. Inhaltliche Richtlinienkompetenz hat er dabei allerdings nicht. 

Kirchenvorstandssitzungen finden regelmäßig alle paar Wochen statt. Darüber hinaus tagen Fachausschüsse, die je nach Interesse und Möglichkeiten der Mitglieder im Kirchenvorstand besetzt sind.

 

Der Kirchenvorstand wird geleitet vom Pfarrer, mit dem es auch fortwährend enge Zusammenarbeit gibt. Deswegen ist es sicher interessant zu wissen, was unser neuer Pfarrer, Rudi Gehrmann, zur Bedeutung des Kirchenvorstands sagt: 

"Manche sagen: Der Pfarreirat ist für die Seelsorge zuständig und der Kirchenvorstand für die Verwaltung. Für mich persönlich ist dies zu kurz gesagt. Beides sind Gremien der Mitverantwortung und Leitung, in denen nicht nur gemeinsam beraten, sondern auch gemeinsam entschieden wird. Der Kirchenvorstand ermöglicht Seelsorge durch die Bereitstellung von Mitteln wie Personal, Gebäuden und Finanzen. Für beide Gremien braucht die Kirchengemeinde engagierte ChristInnen, die sich mit ihren persönlichen Fähigkeiten (Talenten) und privaten und beruflichen Erfahrungen (Fachkompetenz) einbringen."