Coronaregeln in Sankt Mauritz ab 2. April 2022
In Anbetracht der momentanen Coronasituation hat die Hygienekommission des Kirchenvorstandes entschieden, dass bis auf weiteres in unseren Kirchen die bisherigen Regeln, die sich über Monate bewährt haben, bestehen bleiben.
Für die Gottesdienste heißt das konkret:
Bitte tragen Sie während des gesamten Gottesdienstes eine Maske.
Bitte halten Sie den Abstand von 1,5 m zum nächsten Haushalt ein.
Für Rückmeldungen, Nachfragen oder Kritik wenden Sie sich bitte direkt an Pfarrer Gehrmann.
Die Hygienekommission wird regelmäßig über die Rückmeldungen beraten und mit der Zeit die Regelungen der jeweiligen Situation anpassen.
Konkrete Regelungen sind:
Für Gottesdienste in Innenräumen (auch in der Halle auf dem neuen Mauritz-Friedhof) gilt:
o Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstes
o Abstände zwischen Personen, die nicht aus einem Haushalt kommen, sollen möglichst eingehalten werden
o Regelung zur Kommunionausteilung wie bisher (in der Bank)
o Weihwasserbecken werden ab Ostern wieder befüllt
o Der Friedensgruß geschieht ohne Körperkontakt
o Chöre, Gesangsensembles und Kantoren singen ohne Maske und halten Abstände ein
Bei Gottesdiensten und Prozessionen im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht.
In unseren Pfarrheimen entfällt die 2G-Regelung.
Gruppen und Gremien legen Regeln in eigener Verantwortung fest (Das Tragen einer Maske wird empfohlen. Wenn auf das Tragen einer Maske verzichtet wird, sollte vorher zumindest ein Selbsttest erfolgen.)
Bei größeren Veranstaltungen in den Pfarrheimen (z.B. Gemeindecafé) gilt die Maskenpflicht. Diese Veranstaltungen sollten jedoch noch vermieden und nach Möglichkeit ins Freie verlegt werden.
Die Kinder- und Jugendtreffs treffen gemeinsame Regelungen in eigener Verantwortung in Absprache mit den anderen Einrichtungen in der Stadt bzw. im Bistum Münster
Die eingeschränkten Öffnungszeiten in den Pfarrbüros bleiben vorerst noch bestehen. Der Zutritt zu den Pfarrbüros ist weiterhin nur mit Maske möglich.